Achtung eBay – Teil 2

Uns erreichte eine etwas unerfreuliche Nachricht von einem Geocoin-Sammler. Da dies nicht nur uns interessiert haben wir ein wenig detaillierter nachgefragt und diesen Artikel verfasst. Es geht hier nicht nur um evtl. verlorenes Geld, sondern auch eine rechtliche Krux bzw. Grauzone.
Ein Geocoin-Sammler wie Du und ich streifte durch die eBay-Angebote, um nach interessanten Geocoins Ausschau zu halten. Dabei entdeckte er ein Angebot, dass fünf Geocoins auf einmal zu ersteigern sind. Erst einmal nichts Ungewöhnliches, er vergrößerte das Bild und konnte auf einer Geocoin den Trackingcode sehen. Dieser wurde auch sogleich bei geocaching.com eingegeben und man musste entsetzt feststellen, dass diese Geocoin bereits aktiviert und als vermisst gemeldet wurde. Aber was nun?

Der Käufer schrieb den Verkäufer an und erklärte die Situation, dass Geocoins reisende Gegenstände sind, die von Geocache zu Geocache reisen möchten und einen Eigentümer haben. Ebenso erklärte der Käufer dem Verkäufer, wie man nachschauen kann, ob eine Geocoin bereits aktiviert ist und bat den Verkäufer, dies mit den anderen Geocoins ebenfalls zu tun.
Der Verkäufer hatte aber mehr oder weniger nur eins im Sinn. Die Geocoins zu verkaufen.
Der Käufer entschloss sich, diese Geocoins zu ersteigern. Da zum Glück nicht allzu viel Geocoin-Interessierte Interesse an diesen Geocoins hatten, war der Kaufpreis zum Glück nicht allzu hoch.
Ein paar Tage später sind die Geocoins auch schon eingetrudelt. Sofort wurden die vier anderen Geocoins geprüft, ob sie auch aktiviert sind. Insgesamt waren 4 von 5 aktiviert und jeweils als vermisst gemeldet. Die einzelnen Owner der aktivierten Geocoins wurden angeschrieben und der Sachverhalt geäußert. Zwei der Owner war es egal, wie man an diese Geocoins gekommen ist. Sie sollten einfach nur weiterreisen, es gab weder ein Danke noch eine Frage, wie man sich erkenntlich zeigen könnte. Auf Nachfrage an den Käufer von uns, ging es dem Käufer auch nicht darum, den „Schaden“ erstattet zu bekommen. Dafür war es preislich eine Lappalie.
Eine Geocoin wurde an den rechtmäßigen Eigentümer per Post zugestellt. Die Freude hier war groß, da die Geocoin nie beim Owner angekommen war.

Kommen wir nun aber zur rechtlichen Diskrepanz bei diesem Fall. Der Käufer hat sich einfach mal schlau gemacht und geschaut wie das rechtlich nun aussieht. Der Käufer war bei der Kriminalpolizei und hat den Fall geschildert. In erster Linie kann man den Verkäufer gar nicht belangen, da dieser unter Umständen gar nicht weiß, was er da verkauft hat. Da der Käufer aber um die Umstände (Verkäufer war nicht Eigentümer) Bescheid weiß, muss er dies zur Anzeige bringen, um sich selber aus der Schusslinie zu bringen. Denn der Käufer kennt die Grundlagen zu Trackables und die Eigentumsverhältnisse. Verkauft er nun diese Geocoins, kann man ihn wegen Hehlerei belangen. Ob und inwieweit der Verkäufer wegen Hehlerei belangt wird, kann man selber nicht entscheiden. Das wird der zuständige Staatsanwalt entscheiden.
Da die hiesige Polizeidienststelle aber um Trackables, hier Geocoins, absolut keine Schimmer hatte, musste zunächst schriftlich erklärt werden, worum es sich hierbei überhaupt handelt. Besonders der Punkt, das Trackables ja reisen sollen und in „wilder Laufbahn“ umherwandern, macht das Erklären nicht einfacher.
Aufgrund des geringes Kaufpreises und dem hohen Schreibaufwand hat der Käufer von einer Strafanzeige abgesehen und die Trackables einfach wieder auf die Reise geschickt. Das taten sie ja schließlich auch schon vorher. 🙂

Als kleines Abschluss Resümee, im Zweifel sollte man vom Kauf solcher verdächtigen Ebay-Angebote absehen. Im Endeffekt ist man als Käufer mit viel Arbeit belastet, die das Coin-Sammeln nicht erfreulicher macht.

Forsetî

Über Forsetî

Mein Name ist Forseti und im Namen der S.S.o.C.A. möchte ich mein Wissen nicht nur für mich nutzen und stelle es hier zur Verfügung. Profil auf Geocaching.com
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Eine Antwort auf Achtung eBay – Teil 2

  1. Desert Snow sagt:

    Zwei Dinge gebe ich zu bedenken:
    1. Man kann als Käufer nicht erkennen ob ein Coin aktiviert ist oder nicht,- man kann also auch ganz schnell mal rein laufen.
    Werden Coins bei Ebay als „Aktiviert“ verkauft, sollte man vielleicht den Verkäufer nach der Trackingnummer fragen,- zwecks Überprüfung ob er der Owner ist.

    2. Diese Masche kann ein Verkäufer genau 1x machen, danach ist er informiert und es wird zur Straftat.

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